AGB
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der EURO-LEDER GmbH & Co. KG, GM-Hütte
Allgemeines:
Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Lieferverträge des Verkäufers. Sie schließen Einkaufsbedingungen des Käufers aus. Die Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Berechnungen erfolgen zu nachstehenden Bedingungen sowie zu unserem am Tage der Lieferung gültigen Preise, deren jederzeitige Änderung uns vorbehalten bleibt; insofern sind unsere Angebote und Liefervereinbarungen freibleibend.
Sofern jedoch unsere Preise zum Zeitpunkt der Lieferung im Vergleich zu dem Zeitpunkt der Bestellung um mehr als 10 % gestiegen sind, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurück zu treten. Modelländerungen, Druckfehler sowie Zwischenverkauf behalten wir uns ausdrücklich vor.
1. Lieferung
Lieferungen erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und Verlustes der Ware geht mit der Übergabe an die Transportperson auf den Empfänger über. Als Versandart wird stets der billigste Versandweg gewählt. Bei Sonderwünschen (z.B. Express) werden die Differenzbeträge in jedem Fall berechnet.
2. Lieferzeit
Alle Aufträge werden nur unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer angenommen. Artikel, die bei der Bestellung vergriffen sind, werden automatisch zur Nachlieferung in Nota genommen, wobei die ungefähre Nachlieferfrist dem Käufer mitgeteilt wird. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen oder andere unvorhergesehene Umstände, die bei uns oder den Zulieferern eintreten, und die weder von uns noch von den Zulieferern zu vertreten sind, entbinden uns von der Einhaltung vereinbarter Lieferfristen und geben uns außerdem das Recht, weitere Lieferungen ohne Nachlieferungsverpflichtungen und ohne Gewährung von Schadenersatz einzustellen. In diesem Fall sind wir verpflichtet, den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügung zu informieren und evtl. bereits erfolgte Vorleistungen des Käufers unverzüglich zu erstatten. In allen anderen Fällen ist eine Nachlieferungsfrist – auch saisonbedingter Ware – von 22 Arbeitstagen vorgesehen.
3. Reklamationen – Rücksendungen
Offensichtliche Mängel können nur gerügt werden, wenn dies innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich vorgebracht wird. Gutschrift kann nur dann zum berechneten Wert vorgenommen werden, wenn seit Lieferung nicht mehr als acht Tage vergangen sind.
Die beanstandete Ware darf nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung zurückgesandt werden. Es bleibt uns vorbehalten, für von uns zu vertretende Mängel entweder durch Instandsetzung oder Ersatzleistung aufzukommen. Dem Käufer bleibt in diesem Fall ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung die Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen oder nach seiner Wahl den Rücktritt vom Vertrage zu erklären.
Rückgabe oder Umtausch fest bestellter und ordnungsgemäß gelieferter Ware ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht möglich.
4. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsverbindungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer Eigentum des Verkäufers. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldenziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Geldwertes bei dem Verkäufer. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselseitige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrundeliegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels oder Schecks durch den Käufer als Bezogenen. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Pfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Käufer ist verpflichtet, die Rechte des Verkäufers beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Der Käufer tritt hiermit die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehende Forderungen an den Verkäufer zu Sicherung ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Soweit der Käufer die gelieferte Ware verarbeitet oder umbildet nimmt er die Arbeiten für den Verkäufer vor, ohne dass für letzteren dafür Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Faktorenwertes der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Vermischung, Verbindung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertrags- Partner darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Faktorenwertes der verarbeiten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich, ob ohne oder nach der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Faktorenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretene Forderung hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach seiner Wahl auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als dass der Wert der zu sichernden Forderungen um 20 % oder mehr übersteigt.
5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt zur Zahlung fällig, innerhalb von 10 Tagen mit 3 % Skonto.
Skonto kann nur bei Rechnungen mit einem Betrag über 25,00 € gewährt werden. Bei Verrechnung von Gutschriften sind diese erst vom Rechnungsbetrag abzusetzen und dann der Skontobetrag zu errechnen
Rücksendungen dürfen erst nach Erteilung der Gutschriftsanzeige durch uns verrechnet werden. Anderweitige Abzüge werden nicht anerkannt und in jedem Fall nachgefordert. Insbesondere stehen dem Käufer offenen Rechnungsrechte nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Berechtigte Nachlässe werden mit Gutschriftsanzeige ausdrücklich anerkannt.
6. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 5,0 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine Verschlechterung ein, so ist der Verkäufer berechtigt, von weiteren Lieferungen zurück zu treten oder Vorkasse oder Sicherheit zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Fristsetzung bedarf. Darüber hinaus ist der Käufer dann berechtigt, sofortige Bezahlung der noch offenstehenden Beträge zu verlangen und zur Sicherheit seiner Forderung alle von ihm vorhandenen Ware, auch bereits bezahlte Ware aus früheren Lieferungen, ohne weiteres an sich zu nehmen. Eigene und fremde Wechsel gelten in keinem Fall als Bezahlung.
7. Katalog
Die genannten Preise verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Weitergabe unserer Kataloge an private Endverbraucher ist untersagt.
8. Nebenabreden
Für Nachbestellungen gelten die vorstehenden Bedingungen.
Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden haben keine Gültigkeit, sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Verkäufers. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Lieferantenvertrag, einschließlich aller Wechsel- und Scheckansprüche, ohne Rücksicht auf die Höhe der Forderungen für beide Teile der Sitz des Verkäufers.